Strenge Richtlinien für die Lagerung chemischer Stoffe
Die vorgesehenen Güter umfassen Güter aus Handel sowie aus der Chemie-, Auto und Konsumgüterindustrie. Ein bekannter Kunde ist der Hersteller von Deutschlands Waschmittel Nr. 1, dessen Wasch-, Putz und Reinigungsmittel gelagert werden. Für die vorgesehene Lagerfläche muss auf Grund der Menge der palettierten Ware ein Nachweis erbracht werden, dass die gesetzlichen Richtlinien eingehalten werden.
Es sind zur Lagerung so genannte Sonderflächen (SO2) vorgesehen. Auf max. 40.000 qm sollen palettierte Produkte wie beispielsweise industrieller Klebstoff, Trennmittel und Stabilisatoren, aber auch Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel nach den Bestimmungen der 12. BImSchV (12. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung) gelagert werden. Die Produkte werden auf Grund der gelagerten Mengen von den Fachleuten als „umweltgefährdend“, d. h. gefährlich für Wasserorganismen, eingestuft. Dies erfordert die Schaffung auslaufsicherer Lagerflächen. Das wird natürlich geschehen.
Als Zeichen unserer Sorgfalt und unserer Aufmerksamkeit gegenüber Ihren Empfindungen haben wir freiwillig darauf verzichtet, im Chemiebereich giftige oder sehr giftige Stoffe zu lagern.
Wir versprechen Ihnen: Es werden KEINE sog. „giftigen“ oder „sehr giftigen“ – also für den Menschen z. B. durch Berührung, Einnahme oder Einatmung gefährlichen – Produkte gelagert.
Zweck des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der zugehörigen Verordnungen ist es, vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Wir werden uns daran halten!







